Der Arbeitskreis „Bebauungsplanverfahren effizienter gestalten“
Eine zentrale Voraussetzung für Wohnungsneubauvorhaben ist bei nicht gegebener planungsrechtlicher Genehmigungsfähigkeit die Aufstellung eines Bebauungsplans. Das Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist, ist in Hamburg durch gestufte Beratungs-, Prüfungs-, Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse weiter ausdifferenziert. Dieser Ablauf benötigt Zeit. Der Arbeitskreis „Bebauungsplanverfahren effizienter gestalten“ hat das Hamburger Aufstellungsverfahren überprüft und Beschleunigungsmöglichkeiten identifiziert.
Prozess und Anforderungen
Die erarbeiteten Maßnahmen zielen darauf ab, die Verfahrensschritte zu beschleunigen und gleichzeitig die in Hamburg erforderliche Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbehörden und den Bezirksämtern zu verbessern. Ein Schwerpunkt liegt neben der Anpassung von Abstimmungs- und Beteiligungsschritten auf der Reduzierung des Abstimmungserfordernisses durch einen „schlankeren Bebauungsplan“, der sich auf die wirklich notwendigen Regelungsinhalte beschränkt. Zudem wird der Umgang mit den gestiegenen Anforderungen an Gutachten adressiert. Schließlich soll sich eine Planungskultur entwickeln, die eine zügigere Entscheidungsfindung ermöglicht.
Ergebnisse und Ausblick
Die Vorschläge des Arbeitskreises „Bebauungsplanverfahren effizienter gestalten“ werden mit Fachamtsvertreterinnen und -vertretern aller Bezirksämter erörtert und gegebenenfalls weiterentwickelt oder ergänzt. Anschließend werden sie in Pilotverfahren mit den Bezirken getestet und evaluiert. Dieser iterative Ansatz stellt sicher, dass die Optimierungen praxistauglich sind und langfristig zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Bebauungsplanverfahren führen. Die abgestimmten Vorschläge fließen in die Fachanweisung Bauleitplanung ein, die für die Hamburger Verwaltung verbindlich ist. Zudem kann für einzelne Vorschläge auch eine Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes erforderlich werden.