Der Arbeitskreis „Rechtssichere Umsetzung“
Rechts- und Planungssicherheit spielen eine zentrale Rolle im Wohnungsbau, insbesondere bei der Anpassung technischer Standards. Der Arbeitskreis „Rechtssichere Umsetzung“ hat praxisorientierte Mustervertragsklauseln entwickelt, die Bauherren, Planende, Projektentwickler:innen und Nutzenden möglichst rechtssichere Grundlagen bei der Anwendung des technischen Hamburg-Standards bieten.
Ziele
Der Arbeitskreis verfolgt das Ziel, die mögliche Rechtssicherheit bei der Optimierung von Standards zu schaffen. Dabei stehen die Interessen aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette der Bau- und Wohnungswirtschaft im Fokus. Die Mustervertragsklauseln ermöglichen es dem Bauherrn, die identifizierten Vereinfachungsmöglichkeiten des Hamburg-Standards je nach Wohnungsbauprojekt und Nutzenden in den jeweiligen Verträgen flexibel anzuwenden. Die gesetzlichen Anforderungen hat er dabei stets im Blick. Die entworfenen Mustervertragsklauseln dienen der Transparenz für alle Beteiligten (Vertragspartner:innen) und insbesondere den späteren Nutzenden.
Arbeitsweise und Ergebnisse
Die praxisorientierten Mustervertragsklauseln können flexibel in Verträgen zwischen allen Beteiligten der Wertschöpfungskette der Bau- und Wohnungswirtschaft integriert werden können. Diese Klauseln sind so gestaltet, dass sie – je nach Projektanforderung – sowohl kumulativ als auch alternativ genutzt werden können. Zusätzlich schaffen verständliche Erläuterungen Transparenz auch für die Endnutzenden, also Mieter:innen und Käufer:innen.
Ausblick
Die Verwendung der Klauseln ist als dynamischer Prozess angelegt. Damit die Mustervertragsklauseln stets der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den fachlichen Bedürfnissen entsprechen, sollen regelmäßige Aktualisierungen und Erweiterungen erfolgen. Dies bietet eine praxisnahe Anwendung, die allen Beteiligten mehr Planungsspielraum und gleichzeitig mögliche Rechtssicherheit bietet.