18.11.2025
FAQ Treppenhaus
Die Hinweise zur Anwendung des sicher benutzbaren Treppenraums nach § 33 HBauO wurden veröffentlicht. Ziel ist der Verzicht des Nachweises zum zweiten Rettungsweg durch die Herstellung einen geschützten Treppenraum bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau für Nutzende und Einsatzkräfte, jedoch weitgehen ohne anlagentechnische Maßnahmen. Konkretisiert werden die baulichen und organisatorischen Mindestanforderungen, unter anderem eine nichtbrennbare Bauweise, eine Rauchableitung am Treppenraumkopf, eine trockene Steigleitung sowie Vorgaben zu Türen, Fluren, Aufzügen und gegebenenfalls Kellergeschossen. Der Nachweis erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Bauaufsicht und Feuerwehr. Die materiell-rechtlichen Anforderungen sind dem verlinkten Dokument zu entnehmen.
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