Aktuelles

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Umsetzung und Ausblick
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Immer auf dem neuesten Stand

Hier finden Sie aktuelle Entwicklungen rund um den Hamburg-Standard – von neuen Erkenntnissen aus der Begleitforschung über praktische Hinweise bis hin zu themenspezifischen FAQs. Die Inhalte richten sich an alle, die den Hamburg-Standard anwenden und weiterentwickeln möchten oder sich für kostengünstigen Wohnungsneubau interessieren. Ergänzt wird das Angebot laufend um neue Materialien, Erkenntnisse aus den Pilotprojekten und Hinweise zu konkreten Vereinfachungsmöglichkeiten. So bleiben Sie informiert und können den Hamburg-Standard gezielt in der eigenen Praxis nutzen.

Aktuelle Themen

Hamburg
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Gelber Helm
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23.04.2026

AK 4 | Rechtssichere Umsetzung Hamburg-Standard – Rechtliches Gutachten Prof. Dr. Artz und Baupläne für Vertragsklauseln

Mit dem „Hamburg-Standard“ hat die Initiative kostenreduziertes Bauen unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen technische Standards identifiziert, von denen zur Kostenreduzierung entlang der gesamten Leistungskette – vom Bauherrn bis zum Vermietenden –abgewichen werden kann. Für die rechtssichere Umsetzung dieser Abweichungen bei der Vermietung von Wohnungen hat Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld, ein Rechtsgutachten erstellt und praxisorientierte mietvertragliche Klauseln entwickelt. Mitglieder der Initiative kostenreduziertes Bauen haben außerdem unter Leitung von Rechtsanwalt Michael Seitz, HBAW – Die Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft, Baupläne für Vertragsklauseln im Bau- und Mietrecht sowie Vorschläge für praxistaugliche Musterklauseln im Baurecht entwickelt. Die Verwendung ist freiwillig und an die individuellen Eigenheiten anzupassen, eine Haftung für die Wirksamkeit der Klauseln in konkreten Vertragsverhältnissen wird nicht übernommen. Sind Sie neugierig geworden? Hier gelangen Sie zum Download.

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Prinzipskizze
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18.11.2025

FAQ Treppenhaus

Die Hinweise zur Anwendung des sicher benutzbaren Treppenraums nach § 33 HBauO wurden veröffentlicht. Ziel ist der Verzicht des Nachweises zum zweiten Rettungsweg durch die Herstellung einen geschützten Treppenraum bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau für Nutzende und Einsatzkräfte, jedoch weitgehen ohne anlagentechnische Maßnahmen. Konkretisiert werden die baulichen und organisatorischen Mindestanforderungen, unter anderem eine nichtbrennbare Bauweise, eine Rauchableitung am Treppenraumkopf, eine trockene Steigleitung sowie Vorgaben zu Türen, Fluren, Aufzügen und gegebenenfalls Kellergeschossen. Der Nachweis erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Bauaufsicht und Feuerwehr. Die materiell-rechtlichen Anforderungen sind dem verlinkten Dokument zu entnehmen.

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Weitere aktuelle Themen

Neue Erkenntnisse, Hinweise und Materialien – hier finden Sie alle aktuellen Themen rund um den Hamburg-Standard, chronologisch sortiert.

Ein Feuerwehrmann auf der Leiter
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21.07.2025

FAQ: Anwendbarkeit dreiteilige Schiebleiter beim Nachweis des zweiten Rettungsweges

Die Vollzugshinweise zur Anwendbarkeit der dreiteiligen Schiebleiter als zweiter Rettungsweg in verdichteten städtischen Lagen wurden veröffentlicht. Ziele ist die Sicherstellung des zweiten...

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Buch und Paragraph
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21.07.2025

FAQ § 45

Die Vollzugshinweise zur Anwendbarkeit der dreiteiligen Schiebleiter als zweiter Rettungsweg in verdichteten städtischen Lagen wurden veröffentlicht. Ziele ist die Sicherstellung des zweiten...

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